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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Februar 2022

Geltungsbereich und Gerichtsstand

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Möller-Werbeagentur, Hauptstraße 40 in 76891 Rumbach, und den Bestellern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Möller-Werbeagentur nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Bestellern getroffene Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Der Gerichtsstand ist Rumbach.

Lieferung, Leistung und Vergütung

Wenn der Umfang der kreativen und grafischen Arbeit zu Beginn des Auftrags nicht abgeschätzt werden kann, wird ein Stundensatz von 45,- Euro (zzgl. MwSt.) zugrunde gelegt. Der Besteller hat ebenso wie die Möller-Werbeagentur die Pflicht, über den aktuellen Stand der aufgewendeten Zeit informiert zu sein, die später für die Rechnungsstellung herangezogen wird.

In Auftrag gegebene Entwürfe, Ideen und Layouts sind auch dann honorarpflichtig, wenn der Besteller letztendlich keine Werbe- oder Druckerzeugnisse damit anfertigen lässt.

Sowohl Entwürfe als auch fertige Werbeerzeugnisse u.ä. gelten 1 Woche nach Übergabe als abgenommen, wenn innerhalb der Zeit nicht schriftlich reklamiert wird.

Für kundenspezifische Anfertigungen gelten bis zu 30 % Mehr- oder Minderlieferungen produktionsbedingt als nicht beanstandungsfähig. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge, maximal 130 %.

Nutzungsrechte

Grafische Arbeiten wie Logos unterliegen dem Urhebergesetz. Der Besteller erwirbt erst mit der vollständigen Zahlung der Rechnung für die im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten das ausschließliche sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht.

Wenn nichts anderes vereinbart wird, behält sich die Möller-Werbeagentur als Urheberin vor, grafische Arbeiten als Referenzen und für Präsentationen der Möller-Werbeagentur abzubilden.

Haftung

Die Möller-Werbeagentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Bestellers. Die Möller-Werbeagentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

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