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Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Juli 2024, Archiv siehe unten Geltungsbereich und Gerichtsstand Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Möller-Werbeagentur, Hauptstraße 40 in 76891 Rumbach, und den Bestellern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Möller-Werbeagentur nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Besteller getroffene Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Der Gerichtsstand ist Rumbach. Leistung und Vergütung Wenn nichts anderes vereinbart wird, gilt ein Stundensatz von 60,- Euro zzgl. MwSt. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Projektende. Auf Wunsch kann der Besteller jederzeit schriftlich eine Zwischenrechnung oder eine Stundenaufstellung anfordern. Wenn vor Beginn der kreativen und grafischen Arbeit ein Preis genannt werden soll, bezieht sich dieser geschätzte Preis auf einen optimalen Projektablauf. Das geht so: Sie liefern die Bilder, Texte, Videos und Objekte, die verwendet werden sollen und wir erfragen genau Ihre Vorgaben und Ihre Absichten. Daraus fertigen wir einen oder mehrere Entwürfe an, zeigen Möglichkeiten auf, beraten Sie und arbeiten schließlich Ihre Änderungswünsche ein. Wir sprechen immer von Netto-Preisen, denn ob Sie als Kunde vorsteuerabzugsberechtigt sind oder die MwSt. als Kosten tragen müssen, ist uns nicht bekannt. In Auftrag gegebene Entwürfe, Ideen und Layouts sind auch dann honorarpflichtig, wenn Sie letztendlich keine Werbe- oder Druckerzeugnisse damit anfertigen lassen. Sowohl Entwürfe als auch fertige Werbeerzeugnisse u.ä. gelten 1 Woche nach Übergabe als abgenommen, wenn innerhalb der Zeit nicht schriftlich reklamiert wird. Für kundenspezifische Anfertigungen gelten bis zu 30 % Mehr- oder Minderlieferungen produktionsbedingt als nicht beanstandungsfähig. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge, maximal 130 %. Nutzungsrechte Grafische Arbeiten wie Logos unterliegen dem Urhebergesetz. Der Besteller erwirbt erst mit der vollständigen Zahlung der Rechnung für die im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten das ausschließliche sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht. Die Urhebernennung bleibt davon unberührt. Die Herausgabe von Quelldaten oder Druckvorlagen ist nicht Vertragsbestandteil. Diese werden nur nach schriftlicher Vereinbarung herausgegeben, in welcher u.a. geregelt wird, wie mit den dadurch entstehenden Gewährleistungs- und Haftungspflichten umgegangen wird. Eine solche Vereinbarung kann bis zu 2 Wochen nach Projektende auf Kundenwunsch getroffen werden. Für die Herausgabe der Daten fallen Kosten an. Wenn nichts anderes vereinbart wird, behält sich die Möller-Werbeagentur als Urheberin vor, grafische Arbeiten als Referenzen und für Präsentationen der Möller-Werbeagentur abzubilden. Haftung Die Möller-Werbeagentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Bestellers. Die Möller-Werbeagentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc. |
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